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Ing. Andreas Jung
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3. Juni 2022

FUTTERMITTELDEKLARATION - Teil 2

 

 

Zu den „allgemein zwingenden Kennzeichnungsanforderungen“ gehört laut Gesetz neben der Tierart, für die das Futter gedacht ist, zunächst die Bezeichnung des Futtermittels (Futtermittelart):

 

·         Einzelfuttermittel: Ein Einzelfuttermittel ist ein Futtermittel, welches aus nur einer einzigen Komponente besteht, wie zum Beispiel Hafer, Mais oder Gerste. Es dient der Futteraufwertung oder wird zu einer Gesamtration kombiniert.

 

·         Ein Mischfuttermittel für Pferde ist eine Mischung aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln, wie zum Beispiel eine Getreidemischung aus Hafer und Gerste. Typischerweise bestehen Mischfutter aber aus rund acht bis zwölf unterschiedlichen Komponenten. Ergänzt wird das Futter oft durch Vitamine, Aminosäuren, Spurenelemente und Enzyme, die speziell auf die besonderen Bedürfnisse des Pferdes abgestimmt sind. Die Kategorie Mischfuttermittel kann wiederum in die drei folgenden Bereiche gegliedert werden.

 

 

·         Ergänzungsfuttermittel: Ein klassisches Beispiel dafür ist das Müsli, gemischt aus Getreideflocken und bedarfsdeckenden Mineral‐Vitamin‐Pellets. Im Prinzip ist aber jedes Futter, das aus mindestens 2 Einzelfuttermitteln gemischt ist, ein Ergänzungsfuttermittel, wenn es den Tagesgesamtbedarf eines Pferdes nicht komplett decken kann, sondern nur als „ergänzender“ Anteil einer Ration gefüttert wird. Im genannten Beispiel ergänzt das Müsli die Tagesmenge Heu.

 

·         Alleinfuttermittel: Dieses Futter würde den Tagesgesamtbedarf eines Pferdes decken. In diesem Futter wäre bereits das Heu enthalten, das Mineralfutter und bei Bedarf noch Energiekomponenten wie z.B. Getreide oder Öl. Das heißt, es muss außer dem Alleinfuttermittel kein anderes Futter mehr zu gefüttert werden, um den täglichen Nährstoffbedarf des Tieres zu decken. Alleinfuttermittel haben in der Pferdefütterung praktisch keine Bedeutung, da Heu in der Regel alleine nicht ausreicht, um den täglichen Nährstoffbedarf des Pferdes zu decken.

 

 

·         Mineralfuttermittel: Der Unterschied zum „Ergänzungsfuttermittel“ liegt einzig im Rohasche‐Gehalt. Ein Mineralfuttermittel muss mindestens 40% Rohasche enthalten. Mineralfutter dient zur Deckung des Bedarfs an Mengenelementen, Spurenelementen und Vitaminen.

 

·         Diätfuttermittel: Diese Futtermittel haben nichts mit Abnehmen oder Gewichtsreduktion zu tun, sondern sie sind für einen speziellen Ernährungszweck vorgesehen. Es gibt eine vom Gesetzgeber klar vorgegebene Anzahl Spezial‐Ernährungszwecke beim Pferd. Das Futtermittelrecht definiert Diätfuttermittel als „Mischfutter, die dazu bestimmt sind, den besonderen Ernährungszweck von Tieren zu erfüllen, bei denen insbesondere Verdauungs-, Resorptions- und Stoffwechselstörungen vorliegen oder zu erwarten sind.“ Dabei soll über die Diätetik die Regeneration funktionsbeeinträchtigter Organe gefördert werden.

 

Auf dem Deklarationszettel des Futtermittels muss die jeweilige Bezeichnung ausgezeichnet sein.